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Vermögen und Vermögenskonzepte

Fragen des Vermögens werden in verschiedenen wissenschaftlichen Kontexten thematisiert. Es lassen sich unterscheiden:

  • ein allgemeines Verständnis: Vermögen, als das Können, die Kraft, die Fähigkeiten, aber auch das Erkenntnisvermögen von einzelnen Menschen. Dabei findet sich eine lange Vorgeschichte von Begriffsverständnissen und philosophischen Debatten.
  • ein wirtschaftliches Verständnis: Vermögen (im Sinne von Vermögensgütern) werden im Anwendungskontext der Volkswirtschaft und der Betriebswirtschaft kategorisiert, analysiert und vermessen.
  • ein rechtliches Verständnis: Vermögen (im Sinne von Vermögensrechten) werden in diesem Kontext als ein Zusammenhang von Rechten und den darüber entstehenden Rechtsverhältnissen bestimmt. Dabei stehen Fragen der Eigentums- und Verfügungsrechte im Vordergrund.
  • ein soziologisches bzw. sozialstrukturelles Verständnis: Im Kontext der Sozialstrukturanalyse wurden Fragen des Vermögens und Eigentums seit dem 20. Jahrhundert wenig betrachtet. Das hat sich inzwischen verändert. Es gibt aber bislang kein zusammenhängendes Vermögenskonzept.

Die folgende Darstellung fokussiert auf die wirtschaftliche (insbesondere die volkswirtschaftliche) Sichtweise. Dabei wird auch die im allgemeinen Verständnis aufscheinende Perspektive (Vermögen als Fähigkeit) aufgenommen, wenn das Konzept des Arbeitsvermögens erläutert wird.

An diese Perspektive wird oftmals auch in Sozialstrukturanalysen angeknüpft, wenn es um die Analyse von Armut und Reichtum oder die Analyse von Vermögensverteilungen geht.

Die rechtliche Perspektive wird in einem eigenen Beitrag zum Konzept des Eigentums thematisiert; auch die Ansätze einer sozialstrukturellen Perspektive werden in einem gesonderten Beitrag dargelegt.

Vermögen in volkswirtschaftliche Perspektive

In der volkswirtschaftlichen Befassung mit Vermögen herrscht eine eher anwendungsbezogene Perspektive vor (vgl. Wesche 2025, S. 10). Dabei geht es um Fragen der Kategorisierung von Vermögen, um die Unterscheidung verschiedener Funktionen und immer wieder auch um Fragen der Messung bzw. statistischen Aufbereitung von Vermögen, z.B. für volkswirtschaftliche Gesamtdarstellungen auf nationaler oder europäischer Ebene. Für die Sozialstrukturanalyse sind vor allem die Überlegungen zu verschiedenen Typen von Vermögen und zu ihren Funktionen von Interesse.

Vermögensbegriff

Im Staatslexikon findet sich die folgende Definition: In der Volkswirtschaftslehre »wird unter dem V[ermögen] einer natürlichen oder juristischen Person grundsätzlich der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter verstanden, die den Wohlstand dieser Person erhöhen. In diesem Sinne ist unter dem V[ermögen] die Gesamtheit aller Voraussetzungen zu verstehen, die zur Erbringung von Leistungen erforderlich sind« (Althammer 2022).

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive wird zwischen dem Volksvermögen und dem Volkseinkommen unterschieden; das Volksvermögen fungiert dabei als Bestandsgröße, das Volkseinkommen als Strömungsgröße.

Kategorisierung von Vermögen

Eine Kategorisierung von Vermögensbeständen erfolgt auf einer Makroebene, wenn für eine z.B. nationale Einheit das Volksvermögen im weiteren und engeren Sinne bestimmt wird. Auf der Mikroebene von privaten Haushalten oder Unternehmen geht es dann um deren Brutto- bzw. Nettovermögen.

Makroebene

Das Volksvermögen im weiteren Sinne besteht (vgl. Hauser/ Stein 2001, S. 20) aus:

  • dem Volksvermögen im engeren Sinne (s.u.), vor allem dem bewerteten materiellen und immateriellen Vermögen.
  • dem Humanvermögen, welches die Potentiale zur Produktion und Einkommenserzielung erfasst, die sich aus den Qualifikationen und Erfahrungen der Gesellschaftsmitglieder ergeben. Dabei spielt dann auch der Gesundheitszustand eine Rolle.
  • dem Naturvermögen als der Gesamtheit aller natürlichen Werte, die in einer Volkswirtschaft verfügbar sind.
  • dem kulturellen Vermögen, das über Generationen hinweg zur Kumulierung von Wissensbeständen und Artefakten, aber auch zu einem entwickelten Rechtssystem und einem (demokratischen) politischen System beigetragen hat.
  • dem Sozialvermögen, das vor allem auf die Ansprüche der Beitragszahlenden an die Sozialversicherungen zurückgeht.

Das Volksvermögen im engeren Sinne besteht vor allem aus:

  • nicht reproduzierbaren Sachgütern wie Grund und Boden, aber auch Bodenschätzen
  • reproduzierbaren Sachgütern wie:
    Infrastrukturen (z.B. Straßen, Kanäle, Energieversorgung, Militäranlagen),
    Anlagevermögen (z.B. Gebäude und Maschinen),
    Vorprodukten, Vorräten
    und den langlebigen Gebrauchsgütern der privaten Haushalte
  • finanziellen Vermögen (Geld und Geldanlagen)
  • immateriellen finanziellen Vermögen (z.B. Lizenzen, Patente)

Die folgende schematische Darstellung gibt eine Übersicht über wichtige volkswirtschaftliche Vermögensbestände. Die blau eingefärbten Bestände stehen für die typischerweise erfassten und analysierten Vermögensbestände; die grün eingefärbten Bestandteile stehen für mögliche Erweiterungen der Perspektive.

Eigene Darstellung nach IAW, ZEW (2015, S. 204)

Sozialkapital umfasst die sozialen Beziehungen und Netzwerke (Bourdieu), in die Menschen eingebunden sind. »Diese können materielle Rückflüsse generieren, entweder in Form direkter finanzieller Unterstützungen, beispielsweise in familiären Netzwerken, oder in anderer Form, beispielsweise durch den besseren Zugang zu Informationen und beruflichen Chancen« (S. 206).

Von Kulturkapital wird im Sinne Bourdieus gesprochen, der darunter neben institutionalisiertem (z.B. Bildungsabschlüsse) und objektiviertem Kapital (z.B. Kulturgegenstände) auch inkorporiertes Kulturkapital (die längerfristig ausgebildete Habitualisierung dieser Kapitalien) fasst.

Das Sozialvermögen setzt sich aus Ansprüchen an soziale Alterssicherungssysteme aber auch aus Ansprüchen an andere soziale Sicherungssysteme, wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherungen zusammen.

Mikroebene

Auf der Mikroebene der privaten Haushalte wird das Nettovermögen ermittelt, indem

  • aus Sachvermögen (langlebige Gebrauchsgüter, Immobilien, Betriebsvermögen)
  • und Finanzvermögen (Spareinlagen, Finanzanlagen, Versicherungen)
  • das Bruttovermögen ermittelt wird,
  • von dem dann die Schulden (z.B. Konsum- und Hypothekenschulden) abgezogen werden.

Verfügungsformen

Ausgehend von der Frage der Verfügung über Vermögen lassen sich verschiedene Eigentumsformen unterscheiden. So differenziert Folkers (1981, S. 11 ff.)

  • privates Konsumptivvermögen: langlebige Gebrauchsgüter, selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke
  • öffentliches Konsumptivvermögen: öffentliche Gebäude, Straßen, öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtungen, aber auch das Militär
  • privates Produktivvermögen: private Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen erbringen
  • öffentliches Produktivvermögen: z.B. Betriebe und Dienstleistungsunternehmen in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand
  • privates Geldvermögen: z.B. Spareinlagen oder Kapitalanlagen, aber auch Ansprüche an Versicherungen und betriebliche Pensionen
  • öffentliches Geldvermögen: Ansprüche an die Sozialversicherungen

Exkurs: Humanvermögen – Humankapital

Die Grundidee findet sich bereits 1786 bei Adam Smith. Er verweist auf verschiedene Komponenten des stehenden Kapitals einer Gesellschaft. Neben Maschinen, Gebäuden und Boden bestehen diese »aus den erworbenen nützlichen Geschicklichkeiten aller Einwohner oder aller Glieder der Gesellschaft. Die Erwerbung solcher Geschicklichkeiten kostet durch den Unterhalt des Erwerbenden während der Zeit seiner Erziehung, seines Studiums oder seiner Lehrlingschaft immer einen wirklichen Aufwand, der ein stehendes oder sozusagen in seiner Person realisiertes Kapital ist. Wie diese Talente einen Teil seines eigenen Vermögens ausmachen, so bilden sie gleichfalls einen Teil in dem Vermögen der Gesellschaft, der er angehört. Die höhere Fertigkeit eines Arbeiters läßt sich ebenso ansehen wie eine Maschine oder ein Handwerkszeug, das die Arbeit erleichtert und abkürzt, und wenn es auch gewisse Kosten verursacht, diese Kosten doch mit Gewinn wiedererstattet« (Smith o. J., S. 285).

Das Humanvermögen kann demnach auf der Makro- wie auf der Mikroebene bestimmt werden. So versteht Franz unter dem Humankapital den »Bestand an Wissen und Fertigkeiten eines Individuums (…), dessen Zunahme die Produktivität des oder der Betreffenden erhöht. Dabei kann es sich um ›schulisches‹ oder ›berufliches‹ Humankapital handeln, je nachdem, wo es erworben wurde. Die Analogie zum ›Sachkapital‹ ist ziemlich weitgehend, wenn auch nicht perfekt. Zeit und Sachgüter, die zum Erwerb von (Aus-)Bildung eingesetzt werden, sind Investitionen in das Humankapital. Da die Leute vergessen und/oder verlernen, unterliegt auch das Humankapital einer Abschreibung (…). Die Analogie ist deshalb nicht vollständig, weil Humankapital untrennbar mit dem Menschen verbunden ist und deshalb in Volkswirtschaften, in denen die Sklaverei abgeschafft ist, nicht wie Sachkapital auf entsprechenden Märkten gehandelt wird« (2015, S. 77).

Entgegen einer kulturkritischen Perspektive – der Begriff Humankapital wurde 2004 zum ›Unwort des Jahres‹ erklärt – sollten vielmehr die emanzipativen Potentiale des Humankapitals in den Blick genommen werden, wenn die in einem langen Arbeitsleben bzw. in schulischen und beruflichen Ausbildungen erworbenen Fertigkeiten und Qualifikationen zu einer wesentlichen Ressource von abhängig Beschäftigten werden und ihre Positionierung an Arbeitsmärkten verbessern. Das lässt sich an der Gruppe der Facharbeiter:innen aufzeigen, die in den Organisationen der Arbeiterbewegung eine wichtige Rolle spielten; das findet sich aber auch in der Geschlechtergeschichte, wo die Überwindung der Exklusion von Frauen aus den verschiedenen Feldern des Bildungs- und Erwerbssystems zu wesentlichen Machtverschiebungen in den Geschlechterverhältnissen beigetragen haben. Auch an der Geschichte der Arbeitsmigrant:innen lässt sich dies nachzeichnen.

Funktionen von Vermögen

In polit-ökonomischen Darlegungen (Folkers 1981, Schupp u.a. 2003, Beckert 2024) werden typischerweise verschiedene Funktionen unterschieden, die Vermögen für private Haushalte erfüllen. Die folgende Übersicht lehnt sich an die Darstellung von Grabka und Halbmeier (2024, S. 218) an. Sie unterscheiden eine

  • Einkommenserzielungsfunktion: So können aus Vermögen Einkommen erwachsen, die in Form von Zinsen und Dividenden (Finanzvermögen), Mieten und Pachten (Immobilien und Grundvermögen) oder ausgeschütteten Gewinnen (Betriebsvermögen) an die privaten Haushalte fließen
  • Nutzungsfunktion: Immobilien können z.B. selbst genutzt werden; damit entfallen dann Mietzahlungen
  • Sicherungsfunktion: bei Einkommensausfällen oder in Notsituationen können Finanzvermögen verbraucht oder andere Vermögen veräußert werden, um die Lebenshaltung zu gewährleisten und den Bezug von Sozialleistungen (und die damit verbundenen Abhängigkeiten) zu vermeiden
  • Vererbungsfunktion: Vermögen können als Schenkungen (zu Lebzeiten) oder als Erbschaften an die nächste Generation weitergegeben werden; das impliziert (abgesehen von dem Pflichtteil auch die Möglichkeit der Enterbung

Zudem wird in ökonomischen Darstellungen auch auf eher soziale Funktionen verwiesen. Grabka und Halbmeier führen hier an:

  • eine Sozialisationsfunktion: die Rolle von Vermögen bei der Erziehung und Ausbildung,
  • eine Prestigefunktion: soziale Anerkennung durch Vermögensbesitz und
  • eine Machtfunktion: wirtschaftliche und politische Macht bei größerem Produktivvermögen.

Zu ergänzen wären hier noch jene Funktionen, die sich einstellen, wenn nachwachsende Generationen z.B. die Sicherungs- oder Vererbungsleistungen von Angehörigen erwarten können und so eher bereit sind, gewisse Risiken im Lebensverlauf einzugehen: Selbstständigkeit, Immobilienerwerb oder Sucharbeitslosigkeit (vgl. Waitkus/ Butt 2024, S. 2).

Schließlich stellt sich das Problem, dass diese Vermögensfunktionen in prosperierenden National- und Sozialstaaten, je unterschiedlich mit den erbrachten öffentlichen Leistungen dieser Staaten (z.B. Infrastrukturen, soziale Dienste, soziale Sicherungssysteme) in Wechselwirkung treten. Im Einzelnen hängen diese von den Typen des Kapitalismus (Hall/Soskice 2001) bzw. des Wohlfahrtsstaats (Esping-Andersen 1990) ab. So kommt privaten Vermögen eine ganz unterschiedliche Bedeutung zu, je nachdem, in welchem Maße z.B. sozialer Wohnungsbau, Mieterschutz, ein öffentliches Bildungs- und Gesundheitssystem oder soziale Sicherungssysteme bereitgestellt werden. Im einen Extrem fungieren Vermögen dann als Ersatz eines ausgebauten Sozialstaats; im anderen Extrem fungieren private Vermögen eher als Erweiterung sozialstaatlicher Leistungen, wenn zusätzlich private Bildungseinrichtungen oder private Sicherungsleistungen finanziert werden können (vgl. Beckert 2024).

Möglichkeiten und Grenzen der volkswirtschaftlichen Perspektive

Aus sozialstruktureller Perspektive bietet vor allem der erweiterte Begriff des Volksvermögens vielerlei Anknüpfungspunkte. Das liegt auch darin, dass die Volkswirtschaftslehre auf der Makroebene ganz ähnliche Ziele verfolgt wie die Sozialstrukturanalyse – die summarische Darstellung wichtiger Strukturmomente z.B. von Nationalgesellschaften.

  • Am Beispiel der Humanvermögen waren diese bereits aufgezeigt worden. Auch das Konzept des Sozialvermögens bzw. des Kulturvermögens liefert wichtige Beiträge zu einem weniger monetarisierten und allein ökonomischen Verständnis von Vermögen.
  • Das Konzept des Naturvermögens eröffnet ein Verständnis der sozial-ökologischen Transformationsprozesse der Gegenwart. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts spielten die Konflikte um die ›soziale Frage‹ eine zentrale Rolle und haben zur Herausbildung von Sozial-, Kultur- und Humanvermögen beigetragen. In den heutigen Konflikten um die ›ökologische Frage‹ und um die unausweichlichen sozial-ökologischen Transformationsprozesse geht es um die Frage des Erhalts von Naturvermögen bzw. um eine Reaktion auf dessen Wandel.
  • Auch die monetarisierende Perspektive der Volkswirtschaftslehre birgt gewisse Potentiale für die Sozialstrukturanalyse, indem sie nicht nur die Handlungskalküle von Unternehmen, sondern auch die von Individuen und privaten Haushalten erschließen kann.

Umgekehrt treten auch die Grenzen dieser Perspektive zu tage. Die geschilderten Vorteile einer Monetarisierung – letztlich immer auch sozialer Phänomene – bergen auch vielerlei Probleme. Sie suggerieren eine Vergleichbarkeit von Unvergleichlichem.

  • So macht Kellermann (2017, S. 379) auf die Probleme der Monetarisierung im internationalen Vergleich aufmerksam: »Ähnlich irreführend sind geldbezogene statistische Ländervergleiche, wie sie eine ebenfalls einflussreiche Organisation der Vereinten Nationen verbreitet: Ohne Berücksichtigung der tatsächlich doch qualitativ so unterschiedlichen Lebensverhältnisse etwa in Togo und in den Vereinigten Staaten von Amerika (…), werden Armut und Reichtum nur quantitativ in der Weltwährung US-Dollar (…) angegeben«.
  • Auch in der nationalen Perspektive stellt sich das Problem, wenn Produktivvermögen, Sozialvermögen oder die Vermögen der privaten Haushalte auf eine Ebene gestellt werden und deren Einbindung in ganz unterschiedliche Handlungslogiken in den Hintergrund tritt.
  • Schließlich sei auch auf die blinden Flecken verwiesen, wenn Vermögen vor allem auf der Makroebene (VWL) bzw. der Betriebsebene (BWL) analysiert werden, geraten die sozialstrukturell überaus bedeutsamen Vermögenskonstellationen in den privaten Haushalten aus dem Blick.

Verteilungsfragen

Ausgehend von den verschiedenen Vermögensbegriffen stellen sich somit ganz unterschiedliche Verteilungsfragen. Neben der viel diskutierten Verteilung privater Vermögen geht es eben auch um die Verteilung von Humanvermögen, von Sozialvermögen oder von Naturvermögen. Dabei stellen sich diese ›Verteilungsfragen‹ in mehreren Dimensionen:

  • in der sozialen Dimension interessiert im Sinne der Lastenverteilung die Frage, welche sozialen Gruppen (z.B. über Steuern und Abgaben) an der Finanzierung dieser Vermögen beteiligt sind. Im Sinne der Nutzenverteilung ist aber auch zu fragen, welche sozialen Gruppen z.B. am meisten von den hohen Aufwendungen für das Bildungssystem oder von der Subventionierung hoher Mieten (z.B. über Wohngeld) und niedriger Löhne (z.B. über aufstockende Leistungen) profitieren.
  • in der zeitlichen Dimension geht es um die Verteilung von Lasten zwischen den Generationen. Das lässt sich am Beispiel von kreditfinanzierten öffentlichen Leistungen und vor allem am Beispiel der Vernutzung des Naturvermögens aufzeigen.
  • in der räumlichen Dimension geht es um Fragen der Externalisierung von Belastungen, z.B. wenn Müll exportiert oder die Natur und Menschen belastende Produktionen ausgelagert werden – Lessenich (2016) hatte von einer Externalisierungsgesellschaft gesprochen.

Literatur

Althammer, Jörg 2022: Vermögen, in: Staatslexikon online, Freiburg im Breisgau: Herder [https://www.herder.de/staatslexikon/artikel/verm%c3%b6gen/]

Esping-Andersen, Gøsta 1990: The Three Worlds of Welfare Capitalism, Princeton, NJ: Princeton University Press

Franz, Wolfgang 2013: Arbeitsmarktökonomik, Berlin, Heidelberg: Springer Gabler

Hall, Peter A./ Soskice, David 2001: Varieties of Capitalism. The Institutional Foundations of Comparative Advantage, Oxford: Oxford University Press

IAW/ ZEW 2015: Analyse der Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland. Projektbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tübingen, Mannheim [https://ftp.zew.de /pub /zew-docs /gutachten /Verteilungsanalyse_ EinkommenVermoegen 2016.pdf]

Kellermann, Paul 2017: Geld, in: Andrea Maurer (Hrsg.), Handbuch der Wirtschaftssoziologie, Wiesbaden: VS Verlag, S. 349-383

Lessenich, Stephan 2016: Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis, Berlin: Hanser Berlin

Smith, Adam o. J.: Reichtum der Nationen. Paderborn: Voltmedia

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Empirische Analysen: