Staatsbürgerschaft bei Gosewinkel

Der Historiker Dieter Gosewinkel begreift die Staatsbürgerschaft als »eine Institution des Rechts, die tief in der Geschichte Europas wurzelt« (2019, S. 1).

Das Konzept Staatsbürgerschaft

Entwicklung von Bürgerschaftsrechten

Das allgemeinere Konzept der Bürgerschaft bestimmt »die Mitgliedschaft des Einzelnen in einer politischen Gemeinschaft. Sie nimmt mit Mitteln des Rechts die Grenzziehung zwischen Zugehörigen und Nicht-Zugehörigen vor und erfüllt damit eine elementare Funktion politischer Ordnung. Diese Grenzziehung gibt dem Status der ›Bürgerschaft‹ seine Schärfe, seine politische und soziale Unterscheidungskraft, die ihn zum Austragungsort politischer Kämpfe um Teilhabe, um individuelle Freiheit und Sicherheit sowie um kollektive Identität macht« (ebd.)

Mit der Entstehung moderner Nationalstaaten in Europa verlagert sich der Schwerpunkt von der Stadt auf den Staat. »Ab der revolutionären Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert [wird] die Zugehörigkeit zu einem der sich neu konstituierenden Staaten Europas zum zentralen Bezugspunkt, um den sich zunehmend die Rechte des Einzelnen sowie seine politischen und sozialen Identitätsvorstellungen kristallisierten. Mit dem Übergang vom Territorial- zum Personenverbandsstaat der Moderne vermittelt die Zugehörigkeit zum Staat zunehmend fundamentale Rechte und Pflichten bis hin zu den existentiellen Bereichen der Daseinsvorsorge und Wehrpflicht« (S. 1 f.).

Im Kontext der Demokratisierung von Herrschaft werden Staatsbürgerrechte mit Rechten der politischen Partizipation verknüpft. Zugleich wird im Kontext der verschärften Auseinandersetzungen zwischen den Nationalstaaten (seit dem 19. Jahrhundert) die Staatsbürgerschaft zu einer Institution der Nationalstaatsbildung. »Die rechtliche Formgebung der Staatsbürgerschaft, spielt dabei eine entscheidende Rolle für ihre Durchsetzung in der staatlichen und sozialen Praxis« (S. 3). »Die Entwicklung staatsbürgerlicher Rechte ist essentiell, um die Herausbildung des modernen Rechts-, Wohlfahrts- und Nationalstaats zu verstehen« (S. 4).

Eine Definition

Gosewinkel schlägt vor, den Begriff Staatsbürgerschaft in einem weiteren Sinne als Oberbegriff zu nutzen; dieser verweist dann auf zwei Dimensionen: die Staatsangehörigkeit und die Staatsbürgerschaft im engeren Sinne. Man könne die Staatsangehörigkeit als die äußere und die Staatsbürgerschaft im engeren Sinne als die innere Seite der Staatsbürgerschaft begreifen.

»Mit Staatsangehörigkeit ist eindeutig die rechtlich definierte und geformte Zugehörigkeit zu einem Staatsverband gemeint und damit ein rechtlicher Status der Mitgliedschaft. Staatsbürgerschaft im engeren Sinn bezeichnet die individuellen Rechte, die – grundsätzlich, wenn auch nicht durchweg – durch die Staatsangehörigkeit vermittelt werden« (S. 5).

Historisch betrachtet sei die Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Entwicklung der staatsbürgerlichen Rechte zu begreifen.

Staatsbürgerschaft als Forschungskonzept

Ausgehend von den Dimensionen der Staatsbürgerschaft unterscheidet Gosewinkel zwei Fragestellungen einer historischen Gesellschaftsanalyse.

»Zum einen dient die Staatsbürgerschaft als Sonde, um die innere Entwicklung von Gesellschaften zu analysieren. So ist das Rechtsinstitut der Staatsbürgerschaft ein Gradmesser für gesellschaftliche Homogenität bzw. Heterogenität und zugleich ein Instrument zu deren Gestaltung« (S. 41 f.). So beeinflussen die bei der Staatsangehörigkeit bzw. der Einbürgerung wirksamen Normen über die soziale, ethnische und kulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung. »Unter der Oberfläche rechtlicher Form birgt und verfestigt die Institution der Staatsangehörigkeit mit staatlich-autoritativer Wirkung Leitbilder der sozialen, nationalen und politischen Selbstdefinition einer staatlich verfassten Gemeinschaft« (S. 43). Er verdeutlicht dies am Beispiel der Geschlechterordnung; den Frauen sei neben dem Wahlrecht und anderen politischen Rechten auch eine selbständige Staatsangehörigkeit verwehrt worden. Zudem hänge die innere Stabilität nicht unwesentlich von der Verteilung der Lebenschancen, dem Anspruch bzw. Nichtanspruch auf zivile, politische und soziale Rechte zusammen.

»Zum zweiten definiert die Staatsbürgerschaft die Abgrenzung und Repräsentation nach außen. Staatsbürgerrechte sind das Signum und zugleich Instrument der Abgrenzung national und politisch-territorial verfasster Gesellschaften gegeneinander« (S. 45). So wurde in der Forschung versucht, verschiedene Prinzipien des Staatsangehörigkeitserwerbs (basierend auf der Abstammung bzw. der Geburt im Territorium) mit Konzeptionen der Nation bzw. ihrer Geschlossenheit zu verknüpfen oder es wurden systematische Unterschiede zwischen West- und Osteuropa konstatiert.

Gosewinkel wendet sich gegen die Versuche, solche Grundprinzipien herauszuarbeiten, und favorisiert einen stärker situational gebundenen Ansatz. »Entscheidend für die Durchsetzung eines bestimmten Erwerbsprinzips der Staatsangehörigkeit ist somit nicht ein feststehendes Nationskonzept, sondern eine zeitgebundene Konstellation, in der ein Nationskonzept die Anwendung eines Staatsangehörigkeitsprinzips verstärkt. Unter einer solchen politisch-sozialen Konstellation verstehe ich die Verbindung von außen-, sozial – und bevölkerungspolitischen Kontextbedingungen mit politisch organisierten Interessen, die das Konzept und die institutionelle Form der Staatsangehörigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg prägen« (58 f.).

Exemplarisch verweist er auf die Entwicklung der Staatsbürgerschaft im NS-Regime. Hier war gegenüber dem hergebrachten System ein Bruch vollzogen worden. »War das ausgehende 19. Jahrhundert durch die Nationalisierung der deutschen Staatsbürgerschaft gekennzeichnet, so erfuhr sie nach dem Ersten Weltkrieg eine gedrängte Politisierung , die in der Weimarer Republik einsetzte und unter nationalsozialistischer Herrschaft ihren Höhepunkt erreichte« (S. 63). Neben den vollberechtigten Reichsbürgern entstehen Gruppen mit ›einfacher‹ Staatsangehörigkeit, z.B. ›Juden‹ oder ›Zigeuner‹. »Damit hatte die Funktion der Staatsangehörigkeit in der deutschen Geschichte eine Umkehrung erfahren: von der Integration in den Staat zur Stigmatisierung durch den Staat. An die Stelle der prinzipiellen Offenheit des Staatsangehörigkeitsstatus trat die absolute, unverrückbare Grenze der Rasse« (S. 67 f.). Zudem entsteht mit Beginn des Zweiten Weltkriegs eine West-Ost-Ordnung, die einen kolonialen Charakter erhält. »An der Spitze der kolonialen Pyramide stand die schmale rechtlich privilegierte Oberschicht der deutschen Staatsangehörigen. Ihnen stand zur Zeit der größten Ausdehnung des deutschen Herrschaftsbereichs eine Überzahl ›fremdvölkischer‹ Schutzangehöriger, Staatenloser und Ausländer gegenüber« (S. 74).

Geschichte der Staatsbürgerschaft in Europa 1

Gosewinkel unterscheidet für Europa vier Phasen der Entwicklung.

  • Im 19. Jahrhundert entsteht zunächst ein Grundmodell, »in dem der Nationalstaat die Staatsbürgerrechte zwar nationalisierte, aber Spielräume für Heterogenität und rechtliche Stabilität gewährleistete« (2016, S. 633).
  • Mit dem Ersten Weltkrieg beginnt eine Phase tiefer Krise, die bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts währt. Alle Bereiche werden von einer Nationalisierung erfasst: zivile Rechte, wie z.B. Eigentumsrechte werden beschnitten; politische Rechte werden der Bedingung der nationalen Loyalität unterstellt; soziale Rechte werden spätestens mit der politischen und ökonomischen Krise der 1930er Jahre verstärkt an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Zudem kommt es zu einer Ethnisierung: »selbst Staatsangehörigen konnte (…) der staatliche Schutz und elementare Freiheitsrechte entzogen werden, falls sie als ethnisch oder ›rassisch‹ unerwünscht eingestuft wurden« (S. 634); das betraf vor allem die jüdischen Staatsbürger.
  • Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstehen zwei Welten: im sowjetischen Machtbereich, in dem Wanderungsprozesse (letztlich) keine große Rolle spielen, bleiben alle Grundrechte an die Staatsbürgerschaft gebunden; in Westeuropa, das im Kontext der Dekolonisation und der Arbeitsanwerbung durch ausgeprägte Migrationsprozesse geprägt ist, verfestigt sich »unter dem Regime liberalkonstitutioneller Rechtsgrundsätze (…) eine Tendenz zur Denationalisierung (kursiv i. O.) von Individualrechten, die Ausländer aufgrund ihres gesicherten Aufenthaltsstatus den Staatsangehörigen annäherte« (S. 635).
  • Nach 1989 gleicht sich schließlich die Verfassungslage an und die universalistische Gewährleistung von Menschenrechten gewinnt gegenüber dem nationalen Staatsbürgerrecht an Bedeutung.

Anmerkungen

  1. Der folgende Abschnitt entstammt meiner Publikation Stabile UnGleichheiten (Weischer 2022). ↩︎

Literatur

Gosewinkel, Dieter 2016: Schutz und Freiheit? Staatsbürgerschaft in Europa im 20. und 21. Jahrhundert, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Gosewinkel, Dieter 2019: ›Staatsbürgerschaft‹ als interdisziplinäres Feld  historischer Forschung, in: Angster, Julia/ Gosewinkel, Dieter/ Gusy, Christoph, Staatsbürgerschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen: Mohr Siebeck, S. 1-78

Weischer, Christoph 2022: Stabile UnGleichheiten. Eine praxeologische Sozialstrukturanalyse, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH; Springer VS